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Art. 1 Abschluss und Inhalt des Vertrags

Zum Abschluss des Vertrags sind zum einen die vorliegenden AGB sowie die vollständigen Angaben zur Anmeldung durch den Teilnehmer (nachfolgend auch TN genannt) erforderlich. Zum anderen bedarf es der vollständigen Bezahlung der Veranstaltung gemäß den Buchungsbestimmungen für Lagoo-Anlässe gemäß Art. 2 AGB nachstehend. Eine Kauf-/Anmeldebestätigung per E-Mail seitens der Lagoo GmbH (Lagoo genannt) erfolgt nach erfolgreicher Anmeldung und Zahlung des Gesamtbetrags automatisch.

Der Inhalt des Vertrags ergibt sich aus der Online-Ausschreibung der Veranstaltung, den vorliegenden AGB sowie den allfälligen Anmeldeinformationen. Die Anmeldung zur Veranstaltung erfolgt ausschließlich im Online-Buchungs- und Reservationsportal von Lagoo auf booking.lagoo.ch. Diese AGB gelten bei der Anmeldung/Reservation der Veranstaltung als zur Kenntnis genommen und vom TN akzeptiert. Ergänzend dazu sind die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (SR 220) anwendbar. Individuelle Vereinbarungen zwischen Lagoo und dem TN bleiben vorbehalten, müssen jedoch schriftlich festgehalten werden, um gültig zu sein. Korrespondenz über E-Mail, WhatsApp und SMS ist explizit akzeptiert.

Wenn zulässig, bleiben die zwingenden Bestimmungen des Bundesgesetzes über Pauschalreisen (PRG, SR 944.3) anwendbar, sofern und soweit dieses auf das Vertragsverhältnis zwischen Lagoo und dem TN Anwendung findet. Als Pauschalreise gilt die im Voraus festgelegte Verbindung von mindestens zwei der folgenden Dienstleistungen, wenn diese Verbindung zu einem Gesamtpreis angeboten wird und länger als 24 Stunden dauert oder eine Unterbringung einschließt:

  • Beförderung
  • Unterbringung
  • Andere touristische Dienstleistungen, die nicht Nebenleistungen von Beförderung oder Unterbringung sind und einen beträchtlichen Teil der Gesamtleistung ausmachen.

Art. 2 Buchungsbestimmungen für Kurse/Anlässe von Lagoo

Vorbehaltlich Art. 5 AGB nachstehend ist eine Buchung persönlich und kann nicht auf Dritte übertragen werden.

2.1. Zahlung

Der volle Betrag muss mit der definitiven Online-Registration/Anmeldung umgehend online mit Kreditkartenzahlung oder mit alternativer Zahlungsmethode in der vorgegebenen Frist bezahlt werden.

2.2 Annullierungskosten/Bearbeitungsgebühr

(Alle Gebühren beziehen sich auf den Gesamtbetrag)

  • 2.2.1 Die Annullierungskosten – bei Angeboten, die CHF 1'000 übersteigen – betragen im Minimum CHF 390.00.
  • 2.2.2 Abmeldung Kurse & Veranstaltungen im Inland:
    • 30% bis 30 Tage vor Anlass
    • 50% 20-29 Tage vor Anlass
    • 75% 10-19 Tage vor Anlass
    • 100% 0-9 Tage vor Anlass

2.3 Teilnahmeberechtigung

Online-Buchungen können von Lagoo – ohne Begründung – innerhalb von 3 Arbeitstagen zurückgewiesen werden.

2.4 Zusätzliche Buchungsbestimmungen

In Sportarten wie dem Segeln kann es zusätzliche Buchungsbestimmungen geben. Solche würden bei der Ausschreibung bzw. der Buchungsseite entsprechend publiziert.

Art. 3 Versicherungen

Die von Lagoo benutzten Boote sind haftpflicht- und vollkaskoversichert. Der Selbstbehalt beträgt CHF 1'000. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des TN, die für die Teilnahme an der Veranstaltung erforderlichen Versicherungen abzuschließen, so namentlich Vertragsrücktrittsversicherung/Annullierungskostenversicherung, Kranken- und Unfallversicherung, Versicherung der Such-, Bergungs- und Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit sowie Haftpflichtversicherung (Selbstbehalt) mit Einschluss von Wassersportunfällen.

Art. 4 Pflichten der Mitsegler

Jeder Mitsegler ist verpflichtet, die Anweisungen des Schiffsführers sowie des jeweiligen Wachführers strikt zu befolgen. Dabei hat jeder Mitsegler auf seine persönliche Sicherheit zu achten und bei Bedarf oder auf Anweisung des Schiffsführers eine Rettungsweste sowie einen Lifebelt oder eine Lifeline zu tragen. Die eigenverantwortliche Beachtung der Sicherheitsvorschriften ist von höchster Priorität.

Art. 5 Haftungsausschluss

Jeder Mitsegler nimmt auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil und verzichtet auf etwaige Ersatzansprüche für Personen- und/oder Sachschäden gegenüber dem Schiffsführer, den anderen Mitseglern sowie dem Eigner, sofern dieser ebenfalls Mitsegler ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Schaden durch Fahrlässigkeit verursacht wurde. Der Haftungsausschluss greift jedoch nicht, wenn der Schaden von einer Haftpflichtversicherung übernommen wird oder vorsätzlich verursacht wurde.

Art. 6 Übertragung auf einen anderen TL

Erkrankt ein Teamleiter (TL) vor der Veranstaltung oder ist er aus einem anderen wichtigen Grund nicht in der Lage, die Veranstaltung selbst zu leiten, so ist Lagoo berechtigt und verpflichtet, die Leitung der Veranstaltung einem ebenso geeigneten TL zu übertragen.

Art. 7 Abtretung an einen anderen TN

Ist der TN daran gehindert, an einer Veranstaltung teilzunehmen, auf welche das Bundesgesetz über Pauschalreisen Anwendung findet, so kann er sein Teilnahmerecht an eine Person abtreten, die alle an die Teilnahme geknüpften Bedingungen erfüllt, wenn er Lagoo spätestens 30 Tage vor dem Beginn der Veranstaltung bei Veranstaltungen in der Schweiz bzw. 60 Tage bei Veranstaltungen im Ausland informiert. Der vorgeschlagene neue TN und der Abtretende haften solidarisch für den Preis sowie für allfällige durch die Abtretung entstehenden Kosten.

Art. 8 Annullierung der Veranstaltung

Sagt Lagoo die Veranstaltung vor deren Durchführung aus einem nicht vom TN zu vertretenden Umstand ab, so kann der TN zwischen einer gleichwertigen Ersatzveranstaltung und der Rückerstattung des vollen Preises wählen.

Art. 9 Veranstaltungen mit Erfolgsgarantie

Unser Ziel ist es, Events mit hoher Erfolgsquote anzubieten. Dennoch gewähren wir den TN das Recht auf eine kostenlose Wiederholung des Kurses, ohne Anspruch auf Schadensersatz. Die Garantie erlischt, wenn der TN es versäumt, die Wiederholung innerhalb von 12 Monaten nach der ersten Prüfung zu absolvieren.

Art. 10 Anpassungen und Änderungen des Programms der Veranstaltung

Lagoo ist aufgrund von schlechten Witterungsverhältnissen jederzeit berechtigt, das in der Ausschreibung beschriebene Programm anzupassen, ohne dass dem TN daraus ein Anspruch auf Rücktritt oder Rückerstattung des Preises erwächst.

Art. 11 Qualitätssicherung und Haftung von Lagoo

Lagoo haftet dem TN für die gehörige Vertragserfüllung und garantiert, dass die TL über ausreichende Ausbildung und Erfahrung verfügen. Die Haftung von Lagoo ist maximal auf das Zweifache des Preises für die Veranstaltung beschränkt.

Art. 12 Qualitätssicherung und Pflichten des TN

Der TN ist verpflichtet, die Weisungen des TL strikt zu befolgen. Bei Nichteinhaltung ist der TL zum Ausschluss des TN berechtigt, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung besteht.

Art. 13 Beanstandungen des TN

Der TN muss jeden Mangel der Veranstaltung so bald wie möglich, spätestens jedoch 7 Tage nach der Veranstaltung, schriftlich bei Lagoo melden.

Art. 14 Erhebung und Verwendung von Daten

Die im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des TN dürfen von Lagoo für Kommunikationszwecke genutzt werden.

Art. 15 Gerichtsstand

Streitigkeiten zwischen Lagoo und dem TN unterstehen dem Schweizerischen Recht. Örtlich zuständig ist das ordentliche Gericht am Sitz von Lagoo.

Art. 16 Nebenbestimmungen

Streitigkeiten zwischen Mitseglern beurteilen sich nach österreichischem Recht. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.